Fachbereich Familienrecht

Praktische Erfahrung und besondere Kenntnisse machen einen Rechtsanwalt zum Fachanwalt. Ein Rechtsanwalt darf bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Voraussetzung hierfür ist die einschlägige Erfahrung im Fachbereich, die durch die zuständige Rechtsanwaltskammer geprüft wird. Ebenso müssen mehrere Prüfungen nachgewiesen werden.

Dr. Johann Muster

Musterkanzlei

Musterstr. 3 | 12345 Musterstadt

Tel: 01234/56 78 90

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Lebenslauf

Studierte Rechtswissenschaft in Passau mit Abschluss 1997. Als angestellte Anwältin in der Kanzlei Muster&Muster folgte die Spezialisierung auf das Familienrecht.