Fachbereiche

Praktische Erfahrung und besondere Kenntnisse machen einen Rechtsanwalt zum Fachanwalt. Ein Rechtsanwalt darf bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Voraussetzung hierfür ist die einschlägige Erfahrung im Fachbereich, die durch die zuständige Rechtsanwaltskammer geprüft wird. Ebenso müssen mehrere Prüfungen nachgewiesen werden.

Wir vertreten Sie in diversen Fachbereichen